- Eigentum an beweglichen Sachen
- Eigentum n an beweglichen Sachen ownership in movables; title to chattels
German-english law dictionary. 2013.
German-english law dictionary. 2013.
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eigentum — (Dominĭum), oberste rechtliche Herrschaft einer Person über eine körperliche Sache, im Gegensatz zum Besitz (s.d.); nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch das Recht, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung… … Kleines Konversations-Lexikon
Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… … Deutsch Wikipedia
Eigentum (Österreich) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — I. Begriff:Zu unterscheiden ist der verfassungsrechtliche Begriff und der bürgerlich rechtliche Begriff des Eigentums. 1. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff: E. im Sinn des Art. 14 I GG ist jedes besondere vermögenswerte Recht, jedes… … Lexikon der Economics
Herrenlose Sachen — sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen. Zu den herrenlosen Sachen rechnet das Bürgerliche Gesetzbuch alle beweglichen Sachen, die deren bisheriger Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, ausgibt, sodann die wilden Tiere … Meyers Großes Konversations-Lexikon
öffentliche Sachen — öffentliche Sachen, die Sachen des Staates oder sonstiger Verwaltungsträger, die unmittelbar durch ihren Gebrauch den Verwaltungszwecken dienen. Zu den öffentlichen Sachen zählen im Allgemeinen das Finanzvermögen (z. B. Betriebe), das… … Universal-Lexikon
Sachenrecht (Deutschland) — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse an körperlichen Gegenständen regelt.[1] Zu den körperlichen Gegenständen gehören dabei bewegliche Sachen und Grundstücke sowie grundstücksgleiche… … Deutsch Wikipedia
VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes — Der VIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Inhaltsverzeichnis 1 Besetzung 2 Zuständigkeit 3 Vorsitz und Mitglieder … Deutsch Wikipedia
V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes — Der V. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Inhaltsverzeichnis 1 Besetzung 2 Zuständigkeit 3 Vorsitz und Mitglieder … Deutsch Wikipedia